Strafverteidigung und Strafverteidiger in Hamburg finden

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Strafrecht, bzw. nach einem Strafverteidiger in Hamburg? Diese Website befindet sich noch im Aufbau, aber in Zukunft werden Sie hier entsprechende Kontaktmöglichkeiten zu Strafverteidigern in Hamburg finden.

Das deutsche Strafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es dient dazu, die Rechtsordnung zu schützen und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um die Rechte des Klägers. Auch die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren sind wichtig, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Diese Rechte sind in der Verfassung und in der Strafprozessordnung verankert. Beschuldigte sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese bei Bedarf geltend machen.

Aus diesem Grund ist im Falle einer Anklage in einem strafrechtlichen Prozess, die Verteidigung und Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht sehr zu empfehlen.

Die Tätigkeit von Strafverteidigern ist ein komplexes und anspruchsvolles Aufgabengebiet. Strafverteidiger müssen über ein hohes Maß an juristischem Fachwissen und Erfahrung verfügen. Sie müssen auch in der Lage sein, sich schnell in neue Sachverhalte einzuarbeiten und komplexe Zusammenhänge zu verstehen.

Strafrecht, verschiedene Straftatbestände und das Strafverfahren

Das deutsche Strafrecht

Das deutsche Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Voraussetzungen und Folgen der Strafbarkeit von Handlungen. Es dient dazu, die Rechtsordnung zu schützen und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Straftatbestände

Eine Straftat ist eine rechtswidrige und schuldhafte Tat, die im Gesetz mit Strafe bedroht ist. Die wichtigsten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das StGB enthält etwa 500 Straftatbestände, die in 23 Abschnitte gegliedert sind.

Die wichtigsten Abschnitte des StGB sind:

  • Allgemeiner Teil: Dieser Abschnitt enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Straftatbestände gelten, z. B. über die Strafbarkeit von Versuch und Teilnahme.
  • Personenbezogene Delikte: Dieser Abschnitt enthält Straftatbestände, die sich gegen Personen richten, z. B. Körperverletzung und Mord.
  • Vermögensdelikte: Dieser Abschnitt enthält Straftatbestände, die sich gegen das Eigentum und andere Vermögenswerte richten, z. B. Diebstahl und Betrug.
  • Gesetzesverletzungen: Dieser Abschnitt enthält Straftatbestände, die sich gegen die Ordnung der Rechtsordnung richten, z. B. Beleidigung und Hausfriedensbruch.

Strafverfahren

Das Strafverfahren ist der Prozess, durch den festgestellt wird, ob eine Person für eine Straftat verantwortlich ist und welche Strafe sie dafür erhalten soll. Das Strafverfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Das Strafverfahren beginnt mit der Einleitung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Wenn dies der Fall ist, erhebt sie Anklage gegen die beschuldigte Person.

Die Anklage wird vor dem Gericht verhandelt. Das Gericht entscheidet, ob die beschuldigte Person für die Straftat verantwortlich ist und welche Strafe sie dafür erhalten soll.

Die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren nach deutschem Recht

Das deutsche Strafverfahren ist ein faires Verfahren, in dem die Rechte von Beschuldigten gewahrt werden. Diese Rechte sind in der Verfassung und in der Strafprozessordnung (StPO) verankert.

Zu den Rechten von Beschuldigten im Strafverfahren gehören, z.B.:

  • Das Recht auf einen Anwalt:Der Beschuldigte hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Anwalts zu bedienen. Der Anwalt ist verpflichtet, den Beschuldigten zu beraten und zu vertreten.
  • Das Recht auf Schweigen:Der Beschuldigte hat das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern. Diese Aussageverweigerung darf ihm nicht nachteilig ausgelegt werden.
  • Das Recht auf rechtliches Gehör:Der Beschuldigte hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu äußern und seine Sicht der Dinge darzulegen.
  • Das Recht auf Akteneinsicht:Der Beschuldigte hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen.
  • Das Recht auf Anwesenheit bei den Hauptverhandlung:
  • Der Beschuldigte hat das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.
  • Das Recht auf ordnungsgemäße Belehrung:Der Beschuldigte hat das Recht, über seine Rechte belehrt zu werden.
  • Das Recht auf einen Anwalt

    Das Recht auf einen Anwalt ist eines der wichtigsten Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren. Der Anwalt ist verpflichtet, den Beschuldigten zu beraten und zu vertreten. Er kann den Beschuldigten bei der Aufklärung der Tat und bei der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung unterstützen.

    Der Beschuldigte hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Anwalts zu bedienen. Dies gilt auch für die Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt hat das Recht, an der Vernehmung des Beschuldigten teilzunehmen und Fragen zu stellen.

    Das Recht auf Schweigen

    Das Recht auf Schweigen ist ein weiteres wichtiges Recht von Beschuldigten im Strafverfahren. Der Beschuldigte hat das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern. Diese Aussageverweigerung darf ihm nicht nachteilig ausgelegt werden.

    Der Beschuldigte kann sich also entscheiden, ob er zur Sache aussagt oder nicht. Er muss keine Angaben machen, die ihn selbst belasten könnten.

    Das Recht auf rechtliches Gehör

    Das Recht auf rechtliches Gehör bedeutet, dass der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich zu äußern und seine Sicht der Dinge darzulegen.

    Der Beschuldigte hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern und Beweise vorzubringen. Er hat auch das Recht, Zeugen zu benennen, die für ihn aussagen sollen.

    Das Recht auf Akteneinsicht

    Der Beschuldigte hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Dies ermöglicht es ihm, sich über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu informieren und seine Verteidigung vorzubereiten.

    Der Beschuldigte hat das Recht, die Akteneinsicht in Anwesenheit seines Anwalts zu nehmen.

    Das Recht auf Anwesenheit bei den Hauptverhandlung:

    Der Beschuldigte hat das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Dies ermöglicht es ihm, sich selbst zu verteidigen und seine Sicht der Dinge darzulegen.

    Der Beschuldigte kann sich auch entscheiden, nicht an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn der Beschuldigte schwer erkrankt ist oder wenn es aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

    Das Recht auf ordnungsgemäße Belehrung

    Der Beschuldigte hat das Recht, über seine Rechte belehrt zu werden. Diese Belehrung muss durch einen Polizeibeamten oder einen Staatsanwalt erfolgen.

    Bei der Belehrung muss der Beschuldigte über folgende Rechte informiert werden:

    • Das Recht auf einen Anwalt
    • Das Recht auf Schweigen
    • Das Recht auf rechtliches Gehör
    • Das Recht auf Akteneinsicht
    • Das Recht auf Anwesenheit bei den Hauptverhandlung

    Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Strafverteidigern

    Strafverteidiger sind Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von Beschuldigten in Strafverfahren spezialisiert haben. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und ihn bestmöglich zu vertreten.

    Schwerpunkte der Tätigkeit von Strafverteidigern sind, u.a.:

    • Beratung und Unterstützung des Beschuldigten: Der Strafverteidiger berät den Beschuldigten über seine Rechte und Pflichten im Strafverfahren und unterstützt ihn bei der Wahrnehmung dieser Rechte.
    • Vertretung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren: Der Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten bei Vernehmungen durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Er kann dabei verhindern, dass der Beschuldigte sich selbst belastet.
    • Vorbereitung der Hauptverhandlung: Der Strafverteidiger bereitet die Hauptverhandlung vor, indem er die Beweislage analysiert und Beweisanträge stellt.
    • Verteidigung des Beschuldigten in der Hauptverhandlung: Der Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten in der Hauptverhandlung und versucht, ein für den Beschuldigten günstiges Urteil zu erwirken.

    Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Strafverteidigern können sein:

    • Beratung und Unterstützung von Zeugen: Der Strafverteidiger kann Zeugen beraten und unterstützen, die sich in einem Strafverfahren als Zeuge äußern müssen.
    • Beratung und Unterstützung von Opfern: Der Strafverteidiger kann Opfer von Straftaten beraten und unterstützen, die sich in einem Strafverfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger auftreten wollen.
    • Beratung und Unterstützung von Unternehmen: Der Strafverteidiger kann Unternehmen beraten und unterstützen, die sich in einem Strafverfahren als Beschuldigte oder Zeugen befinden.